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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Stephan Jünger – Südwest Elektrotechnik
Stand: 24.02.2026

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Stephan Jünger,
handelnd unter „Südwest Elektrotechnik“ (nachfolgend „Anbieter“), gelten für alle
Verträge über Lieferungen und Leistungen, insbesondere elektrotechnische Arbeiten,
Installationen, Wartungen, Reparaturen sowie sonstige Dienstleistungen, die ein
Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter abschließt.

1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber
Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen den jeweiligen Kategorien
unterschieden wird.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2) Vertragsschluss

2.1 Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein Kontaktformular
eine Anfrage stellen.

2.2 Der Anbieter erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform. Dieses Angebot ist für die
im Angebot angegebene Dauer bindend.

2.3 Der Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden, oder
• Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), oder
• Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung, oder
• Beginn der Leistungsausführung durch den Anbieter mit Zustimmung des Kunden.

3) Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3.2 Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzleistungen, die vom Kunden nach
Vertragsschluss gewünscht werden, werden gesondert berechnet.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter oder
Subunternehmer einzusetzen.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer,
sofern nicht anders angegeben.

4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung
ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Kunde gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Gegenüber Unternehmern tritt der Verzug
bereits mit Überschreitung des Zahlungsziels ein.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug:
• Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
• weitere Arbeiten einzustellen,
• sowie offene Forderungen rechtlich geltend zu machen.

4.3 Vorauszahlung
Bei Aufträgen ab einem vom Anbieter festgelegten Auftragsvolumen ist der Anbieter
berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % bis 40 % des Gesamtauftragswertes zu
verlangen.
Die Ausführung der Arbeiten beginnt erst nach Eingang der Vorauszahlung.
Erfolgt keine Vorauszahlung, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungsausführung zu
verweigern oder den Vertrag zu kündigen.

4.4 Bonitätsprüfung
Der Anbieter behält sich vor, bei Aufträgen eine Bonitätsprüfung des Kunden
durchzuführen.
Hierzu kann der Anbieter Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien einholen.
Bei negativer Bonitätsauskunft oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ist
der Anbieter berechtigt:
• Vorauszahlungen zu verlangen
• Sicherheitsleistungen zu verlangen
• oder den Vertrag abzulehnen

4.5 Arbeitszeit und Anfahrtszeit
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Verlassen des Betriebsgeländes des Anbieters oder dem
jeweiligen Standort des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Abfahrt zum Kunden.

Die Arbeitszeit endet:
• mit Rückkehr zum Betriebsgelände oder
• mit Abschluss der Arbeiten vor Ort
Anfahrtszeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

4.6 Zusatzarbeiten
Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind und auf
Wunsch oder durch Notwendigkeit während der Ausführung entstehen, werden
gesondert berechnet.

4.7 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
• Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
• weitere Arbeiten einzustellen
• offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen

5) Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Anbieters.

6) Termine und Ausführung

6.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder Umständen
außerhalb des Einflussbereiches des Anbieters berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen.

7) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass:
• freier Zugang zum Arbeitsbereich besteht
• Stromversorgung vorhanden ist
• keine Gefährdungen bestehen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung werden berechnet.

8) Abnahme
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
• der Kunde die Leistung nutzt 
• keine Mängel innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden

9) Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn:
• der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der
Widerrufsfrist beginnt, und
• der Kunde bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert

10) Mängelhaftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.

11) Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei:
• Vorsatz
• grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

12) Haftung für Einsatzort
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch mangelhafte vorhandene Installationen
entstehen, sofern diese nicht vom Anbieter verursacht wurden.

13) Kündigung / Abbruch durch den Kunden
Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert oder abgebrochen, sind bereits erbrachte
Leistungen und bestellte Materialien vollständig zu bezahlen.

14) Gerichtsstand
Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

15) Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16) Streitbeilegung
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

18) Notdienstregelung

18.1 Notdiensteinsätze sind Leistungen, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten
erfolgen, insbesondere nachts, an Wochenenden oder an gesetzlichen Feiertagen.

18.2 Notdiensteinsätze werden zu gesonderten Notdienstzuschlägen abgerechnet. Die
Höhe der Zuschläge richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der
individuellen Vereinbarung.

18.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den Zugang zur Einsatzstelle unverzüglich
zu ermöglichen.

18.4 Notdiensteinsätze werden mindestens mit einer Mindesteinsatzdauer gemäß
aktueller Preisliste berechnet.

19) Materialpreise und Materialpreisänderungen

19.1 Die im Angebot angegebenen Materialpreise basieren auf den zum Zeitpunkt der
Angebotserstellung gültigen Einkaufspreisen.

19.2 Sollte es zwischen Angebotserstellung und Ausführung zu nachweisbaren
Preisänderungen bei Material, Rohstoffen oder Zulieferprodukten kommen, ist der
Anbieter berechtigt, die Materialpreise entsprechend anzupassen.

19.3 Dies gilt insbesondere bei:
• Lieferengpässen
• Preiserhöhungen durch Lieferanten
• unvorhersehbaren Marktveränderungen

19.4 Der Anbieter wird den Kunden über entsprechende Preisänderungen informieren.

20) Baustellenrisiken und Arbeitsbedingungen

20.1 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass am Einsatzort sichere
Arbeitsbedingungen gewährleistet sind.

20.2 Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen:
• freien und sicheren Zugang zur Baustelle
• geeignete Arbeitsbedingungen
• vorhandene Stromversorgung, sofern erforderlich
• keine Gefährdung für Personen oder Material

20.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Arbeiten, die durch ungeeignete
Baustellenbedingungen oder fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, werden
gesondert berechnet.

20.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch mangelhafte
oder unsichere Baustellenbedingungen verursacht werden, die außerhalb seines
Einflussbereiches liegen.

21) Teilabrechnung nach Baufortschritt

21.1 Der Anbieter ist berechtigt, bei umfangreicheren oder länger andauernden
Projekten Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu stellen.

21.2 Teilrechnungen können insbesondere gestellt werden für:
• abgeschlossene Teilleistungen
• gelieferte Materialien
• abgeschlossene Bauabschnitte
• oder nach Zeitfortschritt

21.3 Teilrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

21.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Arbeiten bis zum Ausgleich offener Teilrechnungen
auszusetzen.